Verschwiegenheit - Datenschutz
Die Tätigkeit für die PVA unterliegt aufgrund der ausgeübten Geschäftsfelder umfangreichen und detaillierten gesetzlichen Auflagen zur Verschwiegenheit und Wahrung des Datenschutzes.
Alle im Zuge der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Informationen und Daten – welcher Art auch immer – unterliegen der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.
Interne Richtlinien zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung
Richtlinien zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung von Kundendaten und Kundeninformationen
sowie Firmendaten für Mitarbeiter und Vertragspartner der
PVA Private Vorsorge GmbH
Secura Versicherungsberatungs– und –makler GmbH
Stand 2022 01 20
Die nachfolgenden Regelungen gelten für die Geheimhaltung und Verschwiegenheit von Mitarbeitern, Kooperationspartnern und Vertragspartnern (nachfolgend kurz „Mitarbeiter“) der PVA Private Vorsorge GmbH Gruppe (nachfolgend kurz „PVA“) mit dem Sitz in 3500 Krems, Gartenaugasse 3.
Dabei handelt es sich um solche Informationen, die dem Mitarbeiter in Ausübung seiner / ihrer beruflichen Tätigkeit zur Kenntnis gelangen.
- Die Tätigkeit für die PVA unterliegt aufgrund der ausgeübten Geschäftsfelder umfangreichen und detaillierten gesetzlichen Auflagen zur Verschwiegenheit und Wahrung des Datenschutzes.
- Alle im Zuge der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Informationen und Daten – welcher Art auch immer – unterliegen der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.
- Die Verschwiegenheitspflichten gelten gegenüber Kooperationspartnern (Versicherungen, Banken, Kapitalanlagegesellschaften u.ä.). Ausgenommen sind nur die Informationen und Daten, die zur Erledigung des jeweiligen Geschäftsfalles unabdingbar nötig sind.
- Die Verschwiegenheitspflicht umfasst auch Firmendaten der PVA.
- Die Geheimhaltung und Verschwiegenheit gilt insbesondere im privaten Umfeld des Mitarbeiters.
- Die Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit für die PVA.
- Ein Zuwiderhandeln begründet Wiedergutmachungs- und Schadenersatzpflichten im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen und (kollektiv-) vertraglichen Bestimmungen.
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